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Kosten einer Behandlung
Wie allgemein bekannt, haben die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Auftrag, ihren versicherten Mitgliedern eine ausreichende sowie wirtschaftlich sinnvolle kieferorthopädische Behandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser KFO-Behandlung seitens der Kassen ist jedoch auf einen durch versicherungstechnische Einschränkungen begrenzten Kreis von Anspruchsberechtigten begrenzt. Diese Einschränkungen ergeben sich vor allem durch die so genannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), welche von den GKVen, dem Gesetzgeber sowie der wissenschaftlichen Fachgesellschaft der Kieferorthopäden Deutschlands (DGKFO) zusammen erarbeitet wurden. So wird laut KIG beispielsweise erst einer Kostenübernahme seitens der Kassen zugestimmt, wenn ein bestimmter kieferorthopädischer Behandlungsgrad vorliegt - egal, ob bereits vorher von medizinischer Seite eine begründete Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Kann seitens des Patienten bzw. des Behandlers in der Praxis der Nachweis auf Anspruch von Kassenzuzahlungen erbracht werden, gewährleisten diese eine Kostenübernahme von 80 % (90 % ab dem zweiten in Behandlung befindlichen Kind). Hier geht der Patient zunächst in Vorleistung und erhält den Betrag dann später (nach erfolgter Behandlung) von seiner Kasse zurückerstattet.
Die Gesamtkosten einer vom gesetzlichen Krankenversicherer genehmigten KFO-Behandlung können zwischen 2.500,- und 4.500,- Euro liegen. Dieser Betrag reicht jedoch in den meisten Fällen längst nicht aus, um alle individuellen Ansprüche des Patienten tatsächlich zu befriedigen. So können viele Neuerungen des internationalen Kieferorthopädiemarktes bzgl. Weiterentwicklung von Materialien oder Geräten bei diesem Budget so gut wie gar nicht in der Behandlung berücksichtigt werden. Nimmt man beispielsweise Spezial-Brackets, so liegt der Einkaufspreis dieser in der Regel weit über dem Eurobetrag, den die Kassen für die gesamte Behandlung laut aktueller Gebührenordnung (BEMA) veranschlagen! Schon allein aus diesem Grund sollte jede Familie für sich in Erwägung ziehen, inwieweit hier nicht der Abschluss einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie sinnvoll wäre. Die Beiträge einer solchen Zusatzpolice liegen z.B. bei bis zu 14-jährigen Patienten bei ca. 5 Euro/Monat. So können Sie Ihren Kindern u.a. das Ziehen von Zähnen - selbst bei starkem Zahnengstand - durch den nun finanziell möglichen Einsatz moderner Gleitmechaniken ersparen. Je nach Art der durchzuführenden KFO-Behandlung werden durch diese Versicherung zusätzliche Kosten von 1.000,- bis 3.000,- Euro abgedeckt.
Hegt der Patient beispielsweise den Wunsch nach einer für seine Umgebung unsichtbaren Behandlung (z.B. weiße Brackets oder Invisalign-Schienen), kann diesem laut Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen leider nicht entsprochen werden. Denn für solch eine unsichtbare Behandlung fallen nun mal mehr Kosten (zwischen 3.500,- und 7.500,- Euro) an. Entscheidend hierfür sind die Art der Therapiemethode, der anfallende Aufwand oder die Erwartung an den Stabilitätsgrad des Behandlungsergebnisses.
Einige Krankenkassen ermöglichen hier die so genannte Mehrkostenregelung. Das heißt, die Kosten, welche die Kasse als Standardleistung übernehmen würde, können auf die tatsächlichen Gesamtkosten angerechnet werden. Leider ist diese Regelung nicht im Sozialgesetzbuch verankert, sodass hierfür stets die schriftliche Bestätigung der zuständigen Krankenkasse notwendig ist. So dürfen die im fünften Buch des SGB festgelegten Leistungen nicht das Maß des Notwendigen überschreiten. "Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen und dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." (Auszug SGB V)
Die erwähnte Zusatzversicherung ist jedoch nicht nur für junge Patienten sinnvoll. Auch bei Erwachsenen, die von der Leistungspflicht ihrer gesetzlichen Versicherung ausgeschlossen sind (es besteht nur bei umfangreichem chirurgischem Vorgehen eine Leistungspflicht der Kasse), ist eine solche Police ratsam. Schon allein der Gedanke daran, auch in hohem Alter noch mit den eigenen Zähnen ohne Probleme zubeißen zu können, könnte dem Wunsch nach dieser Art von Zusatzversicherung Rechnung tragen. Denn das harmonische Aufeinander-abgestimmt-Sein eines komplizierten Gebisses überschreitet erfahrungsgemäß die Möglichkeiten der von den gesetzlichen Kassen finanzierten Behandlungsweise und bedarf vor allem deswegen der Investition durch eigene finanzielle Mittel.
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